13.06.2019 - 13 Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: Siedlung: ...

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Wortprotokoll

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 11 ruht seit einiger Zeit, weil Fragen zur Erschließung im Weidenstieg bisher nicht geklärt werden konnten. Dazu gehörte u. a. die Erschließung der Reihenhäuser. Nach bisheriger Auskunft der Bauaufsicht sollten die Wege mindestens eine Breite von 3 m aufweisen. Die vorhandenen Wege vor den Reihenhäusern haben aber nur eine Breite von ca. 1,50 m.

Diese Frage konnte zwischenzeitlich mit Herrn Kutz von der Bauaufsicht geklärt werden. Da die Häuser nicht eine Entfernung von 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche haben, könnte die Erschließung durch eine Baulast geregelt werden.

Eine weitere ungeklärte Frage war, ob der Bau von zwei Stellplatzanlagen gewünscht war. Hierfür wäre ein Eigentümertausch notwendig. Diese Verhandlungen sind bisher nicht abschließend geklärt. Auch ist das Klageverfahren zum Weidenstieg 20 22 ungeklärt. Dies würde zu einer weiteren Verzögerung führen.

Vielleicht wäre es für den Fortgang der Planung sinnvoller die Straße „Weidenstieg“ auf dem Bebauungsplan herauszunehmen. Ein möglicher Geltungsbereich ist der Vorlage beigefügt. Es könnte z.B. ein eigener B-Plan (11c) dafür aufgestellt werden.

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt den Vorschlag für die Verkleinerung des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet: Siedlung: "Bürgerstraße, Ernst-Anton-Straße, Mortagneweg, Weidenstieg" zur Kenntnis.

 

Die Planung soll wie folgt fortgeführt werden:
- Die Grundstücke am Weidenstieg sollen aus dem B-Plan 11 herausgenommen werden und der Bauausschuss empfiehlt der Gemeinde, für diesen Bereich einen eigenen B-Plan (11c) zu entwickeln und eine Veränderungssperre zu verhängen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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Anlagen zur Vorlage