13.06.2019 - 12 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes...

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Wortprotokoll

Ein Bürger fragt nach den dargestellten Baufenstern.

A: Alles befindet sich noch in der Planung und wurde bisher noch nicht vom gesamten Bauausschuss diskutiert. Der in den Vorlagen enthaltene Plan ist ein Zwischenstand.

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, sich zu informieren und Stellung nehmen.

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ zur Kenntnis.

Bei der weiteren Bearbeitung des B-Plans sollen die Wendehämmer mit 22 m Durchmesser dargestellt werden. Dies ermöglicht der Gemeinde, wenn die Möglichkeit besteht, diese Wendeplätze zu bauen. Die Festsetzung im Bebauungsplan sichert erst einmal nur, dass dies baurechtlich geregelt ist. Der Ausbau kann, aber muss nicht erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

1

Enthaltung(en):

0

 

Die bestehende Arbeitsgruppe wird sich weiterhin mit dem vorliegenden Entwurf beschäftigen.

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

Herr Westphalen hat Herrn Johannsen vertreten.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2455&TOLFDNR=40745&selfaction=print