08.08.2019 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 08.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Wortprotokoll
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. und Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 4,0 m x 3,0 m sowie für die Umsetzung des vorhandenen Carports auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 29“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 4,0 m x 3,0 m sowie für die Umsetzung des vorhandenen Carports auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 29“ die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 4 |
Ja-Stimme(n): | 4 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
Aufgrund des § 22 GO war Dr. Bornholdt von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,7 kB
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