08.08.2019 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Wortprotokoll

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der zwei Buchen (vor und hinter dem Haus).

 

Für die beiden Bäume ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verhältnis 1:2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat 4 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen.

 

Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Lageplan, Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Bestandshauses sowie zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“ (vorderer Bereich).

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Bestandshauses sowie zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“ (vorderer Bereich) zu erteilen.

 

Die gemeindliche Stellungnahme ist erst nach Eingang der geänderten Pläne an die Bauaufsicht zu versenden. In den Plänen ist der Standort des Wohnhauses und der Garage nach hinten zu verschieben, sodass sich weder die Garage, Garderobe noch irgendwelche Erschließungsleitungen im Kronenbereich der geschützten Buche befinden.

Das Wohnhaus und die Terrasse müssen einen Mindestabstand von 5 m zur hinteren Grundstücksgrenze haben.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

4

Ja-Stimme(n):

4

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Dr. Bornholdt von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2457&TOLFDNR=42196&selfaction=print