01.10.2019 - 7 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Wortprotokoll

Beschluss 1:
Die Anzahl an Bäumen der Ersatzanpflanzung auf dem Grundstück „Otternweg 11“ kann von 38 Bäumen auf 25 Laubbäume reduziert werden. Aufgrund der Reduzierung der Stückzahl hat die Ersatzpflanzung eine höhere Qualität aufzuweisen, als es nach der Baumschutzsatzung Aumühle nötig wäre.

Der Antragsteller hat 15 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 - 25 cm und 10 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von 18  - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, zu pflanzen.

Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Lageplan, Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1


 

Beschluss 2:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück „Otternweg 11“.

Die Abböschungen des Geländes zur Belichtung der nördlichen Kellerräume dürfen sich nicht im Kronenbereich des geschützten Baumes Nr. 15 befinden.

Die Hecke ist mit einheimischen Laubgehölzen zu bepflanzen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück „Otternweg 11“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Otternweg 11“ zu erteilen.


 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

7

Enthaltung(en):

0

 

Die Ablehnung erfolgt wegen der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung. Das Bauvorhaben erscheint nicht eingeschossig und die Einhaltung der GRZ1 und der GRZ2 konnte somit nicht geprüft werden. Damit entspricht der Antrag nicht den Grundzügen des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 7 Kuhkoppel.
 

Beschluss 3:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zur Errichtung eines Stabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,80 m.
 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

7

Enthaltung(en):

0

 

Die Ablehnung erfolgt wegen der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung. Das Bauvorhaben erscheint nicht eingeschossig und die Einhaltung der GRZ1 und der GRZ2 konnte somit nicht geprüft werden. Damit entspricht der Antrag nicht den Grundzügen des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 7 Kuhkoppel.
 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend. Er wurde vertreten durch Herrn Westphalen.

 

 

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Beschluss

Beschluss 1:
 

Die Anzahl an Bäumen der Ersatzanpflanzung auf dem Grundstück „Otternweg 11“ kann von 38 Bäumen auf 25 Laubbäume reduziert werden. Aufgrund der Reduzierung der Stückzahl hat die Ersatzpflanzung eine höhere Qualität aufzuweisen, als es nach der Baumschutzsatzung Aumühle nötig wäre.

Der Antragsteller hat 15 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 - 25 cm und 10 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von 18  - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, zu pflanzen.

 

Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Lageplan, Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1


 

Beschluss 2:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück „Otternweg 11“.

Die Abböschungen des Geländes zur Belichtung der nördlichen Kellerräume dürfen sich nicht im Kronenbereich des geschützten Baumes Nr. 15 befinden.

Die Hecke ist mit einheimischen Laubgehölzen zu bepflanzen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück „Otternweg 11“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Otternweg 11“ zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

7

Enthaltung(en):

0

 

 

Beschluss 3:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zur Errichtung eines Stabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,80 m.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

7

Enthaltung(en):

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend. Er wurde vertreten durch Herrn Westphalen.

 

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Anlagen zur Vorlage