01.10.2019 - 9 Bau- und Grundstücksangelegenhei...

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Otternweg 3“.

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Otternweg 3“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für einen Befreiungsantrag für die Fällung der zum Erhalt festgesetzten 13 Bäume in Aussicht. Die Bäume dürfen erst nach Erteilung der Baugenehmigung gefällt werden. Für die Bäume ist gemäß Bebauungsplan Nr. 2 „Kuhkoppel“ eine Ersatzanpflanzung im Verhältnis 1:2 vorzunehmen.

Für die Bäume 1, 7 und 8 ist eine Ersatzanpflanzung notwendig, weil sie nicht zwingend baubehindernd sind. Durch eine Anordnung der Zufahrt auf der westlichen Grundstücksseite und eine Verschiebung des Wohnhauses etwas weiter nach Süden müssten die Bäume nicht gefällt werden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend. Er wurde vertreten durch Herrn Westphalen.

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Anlagen zur Vorlage