01.10.2019 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 01.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von zwei Douglasien auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 6“.
Für die beiden Bäume ist eine Ersatzpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verhältnis 1:2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat 4 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x versetzt, zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach der Fällung der Bäume vorzunehmen und durch geeignetes Material (Lageplan, Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.
