05.12.2019 - 14 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von 5 Bäumen auf dem Grundstück „Otternweg 8“.

Für die fünf Bäume ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verhältnis 1:2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat 10 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen.

Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Lageplan, Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für die Fällung von 5 Bäumen auf dem Grundstück „Otternweg 8“.


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

Aufgrund des § 22 GO waren Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend. Sie wurde vertreten durch Herrn Edler und Herrn Westphalen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2462&TOLFDNR=46285&selfaction=print