05.12.2019 - 7 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 05.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Johannsen gibt zu bedenken, dass die aufgeführten Höhen in der Auslegung sehr kompliziert sind. Da es jeweils maximale Höhen sind, können die Bedenken ausgeräumt werden.
Zur Notwendigkeit der Tiefgarage, s. Punkt 3.8, wird berichtet, dass bei mehr als 2 Wohnungen in einem Haus eine Tiefgarage erforderlich ist.
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt die Abwägung der abgegebenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen
der Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ eingegangen sind, zur
Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle, den erneuten Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu fassen.
