05.12.2019 - 7 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das ...

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Wortprotokoll

Herr Johannsen gibt zu bedenken, dass die aufgeführten Höhen in der Auslegung sehr kompliziert sind. Da es jeweils maximale Höhen sind, können die Bedenken ausgeräumt werden.

Zur Notwendigkeit der Tiefgarage, s. Punkt 3.8, wird berichtet, dass bei mehr als 2 Wohnungen in einem Haus eine Tiefgarage erforderlich ist.
 

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt die Abwägung der abgegebenen

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen

der Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ eingegangen sind, zur

Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle, den erneuten Entwurfs- und

Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu fassen.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Edler von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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