05.12.2019 - 17 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Wortprotokoll

Beschluss 1:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten für das Grundstück „Pfingstholzallee 3“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für die Überschreitung der GFZ von 0,2 auf 0,23.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten für das Grundstück „Pfingstholzallee 3“ zu erteilen.


Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

7

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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Beschluss

Beschluss 2:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten für das Grundstück „Pfingstholzallee 3“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für die Überschreitung der GFZ von 0,2 auf 0,29.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten für das Grundstück „Pfingstholzallee 3“ zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

7

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

Den Bauvoranfragen konnte nicht zugestimmt werden, weil planerische Ziele des Bebauungsplanes deutlich überschritten werden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage