05.12.2019 - 18 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 05.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück „Otternweg 11“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Errichtung von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück „Otternweg 11“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück „Otternweg 11“ zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 7 |
Ja-Stimme(n): | 7 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
Aufgrund des § 22 GO waren Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend. Sie wurde vertreten durch Herrn Edler und Herrn Westphalen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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784,3 kB
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