29.04.2019 - 6 Bericht der/des Ausschussvorsitzenden

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Wortprotokoll

Herr Ausschussvorsitzender Halsinger berichtet:

 

Der Ausschussvorsitzende Halsinger erläutert die Beteiligungsrechte -pflichten der Gemeinde (hier Planungsausschuss) bei Anfragen zu Baumaßnahmen die nach §35 Baugesetzbuch (Bauen im Aussenbereich) anstehen. Die Abfrage zum gemeindlichen Einvernehmen dient der Sicherstellung der Ausübung der Planungshohheit der Gemeinde. Ergänzend ist die Erschließung des Grundstückes zu beurteilen. Die finale Entscheidung einer Genehmigung / Ablehnung obliegt der Bauaufsicht des Kreises.

 

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