29.04.2019 - 7 Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Sch...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Wladow, Leiterin Bauamt, stellt den Landesentwicklungsplan vor:

 

Die Gemeinde Dassendorf befindet sich

  • In der Metropolregion Hamburg
  • Im Bereich des Mittelzentrums Geesthacht
  • Im Ordnungsraum Hamburg.


Siedlungsentwicklung
Gemeinden in den Ordnungsräumen sind keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau.

Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen beträgt in Ordnungsräumen bezogen auf den Wohnungsbestand am 31.12.2017 bis zu 15 Prozent.
Der Wohnungsbestand in Dassendorf beträgt 1441 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden (Stand: 31.12.2017/Statistikamt Nord).

 

Gewerbe
Alle Gemeinden können unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe treffen.

 

Einzelhandel
In allen Gemeinden sollen in guter, fußläufiger erreichbarer Zuordnung zu den Wohngebieten ausreichende Einzelhandelseinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (Nahversorgung) bei guter Einwirkung in die Siedlungsstruktur abgestrebt werden.

 

Straßenverkehr
Im Planungszeitraum des LEP wird der Bau der Ortsumgehung Geesthacht vordringlich verfolgt.

Hamburg bleibt ein durch hohes Verkehrsaufkommen belasteter Verkehrsknotenpunkt. Die zunehmenden Verkehrsströme machen daher den Bau einer weiteren Umfahrungsmöglichkeit erforderlich.

Eine östliche Elbquerung ist im Zusammenhang mit dem vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 404 zur Bundesautobahn 21 als zweite durchgängige leistungsstarke Nord-Süd-Achse zwischen Kiel und Niedersachsen zu prüfen.

Die Gemeinde Dassendorf hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumgehung Geesthacht ihre Stellungnahme abgeben.

 

Rohstoffsicherung

Im Hinblick auf die Anforderungen der Energiewende sind im Rahmen der Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen nur solche Methoden zulässig, die keine schädlichen Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt verursachen.
Der Abbau von Kohlenwasserstoffen durch Einsatz der „Fracking“-Technologie (hydraulisches Facturing) erfüllt diese Voraussetzungen nicht und ist damit ausgeschlossen.

 

Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung
Die Gemeinde Dassendorf mit dem Sachsenwald und den umliegenden Gemeinden liegen im Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung. Diese umfassen Räume, die sich aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen. 

 

Natur und Umwelt
In Schleswig-Holstein bestehen neben den nationalen Verpflichtungen insbesondere internationale Verpflichtungen und zwar

  • FFH, EU-Vogelschutzrichtlinie im Bereich Sachsenwald
  • Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) für Fließgewässer.


Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft
Der Sachsenwald ist als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft dargestellt.

In diesen Gebieten sollen Maßnahmen und Planungen nur durchgeführte werden, wenn sie Naturhaushalt und Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigen und zu keiner negativen, dauerhaften Veränderung der Landschaft führen. Diese Gebiete sollen im Rahmen der kommunalen Planungen berücksichtigt werden.

 

Bis 2030 könnten 216 WE entstehen. Basis für die Berechnung (15%) sind die 1441 WE per Stichtag 31.12.2017.

Gewerbe: örtl. Bedarf Dassendorf ca. 1 ha

 

Der PA nimmt den LEP zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung über eine Stellungnahme erfolgt in der GV.

 

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Anlagen zur Vorlage