18.09.2014 - 6 Energetische Sanierung des Rathauses...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Sitzung FA mit verkürzter Ladungsfrist
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 18.09.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:07
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung stand das Thema „Energetische
Sanierung des Rathauses“ zur Debatte. Nachdem nun die Zusage vom LLUR vorliegt, muss eine Entscheidung gefällt werden, ob eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage oder die Aufnahme eines KfW-Darlehens erfolgen soll.
Es wird ausführlich über das Pro und Kontra beider Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert.
Beschluss
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle bestätigt den Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.09.2014 zu 1. und 2. der Beschlussvorlage 12/112/2014.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt, die Gesamtmaßnahme
„Energetische Sanierung des Rathauses“ im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung nebst -plan und Anlagen kreditfinanziert sicherzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens zur Dezember-Sitzung der Gemeinde-vertretung einen entsprechenden Nachtrag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt ferner, zwecks sofortigem
Beginn dieser Maßnahme bis zu 60.000 EUR aus der allgemeinen Rücklage der
Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Gegenfinanzierung erfolgt endgültig im Rahmen des Nachtraghaushaltes im Zusammenhang mit der einzuplanenden Kreditaufnahme bei der kfw-Bank.
