11.12.2019 - 8 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird Rederecht für Herrn Michael Plech, Immobilienentwicklung beantragt.
 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt: 7

Ja-Stimme(n): 7

Nein-Stimme(n): 0

Enthaltung(en): 0

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis.

Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf empfiehlt der Gemeindevertretung für die 25. Änd. des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich der B 207, östlich des Verbrauchermarktes und östlich des Gewerbegebietes" den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 4a Abs. 3 BauGB zu fassen. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden. Die Einholung der Stellungnahmen wird auf die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt.

 

Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich der B 207, östlich des Verbrauchermarktes und östlich des Gewerbegebietes" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden. Die Einholung der Stellungnahmen wird auf die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter der Adresse www.dassendorf.de in der Rubrik Bauleitplanung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

Hinweis von Hauke Weber zur Auswertungstabelle in den Unterlagen vom 10.12.2019 (Clausen Seggelke) Punkt 31.1, auf Seite 15, zum Thema Positionierung des Knicks an der östlichen Grundstücksgrenze. Der NABU hätte demnach in seiner Stellungnahme vom 29.09.19 den Knick an der östlichen Grenze akzeptiert.

 

Nachrichtlich Klärung durch Herrn Plech:

Auf den Seiten 4-7 und Nr. 0.5 äußert sich die Untere Naturschutzbehörde am 26.11.19 und hier sagt der Planverfasser auf Seite 4 im letzten Absatz, dass " In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde soll ein Knickersatz von 320 m Länge an geeigneter Stelle außerhalb des Plangebietes erfolgen ...“. Insofern ist der obige Hinweis falsch, weil die jüngsten Reglungen jeweils Vorrang haben. Die Auswertung zur 4. Änderung ist richtig.

 

 

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Anlagen zur Vorlage