11.12.2019 - 9 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Verbrau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 11.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf empfiehlt der Gemeindevertretung, für die 4. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 23 "Verbrauchermarkt und Gewerbe" für das Gebiet: "südlich der B 207 und östlich der B 404" den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 4a Abs. 3 BauGB zu fassen. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden. Die Einholung der Stellungnahmen wird auf die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt.
Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Verbrauchermarkt und Gewerbe" für das Gebiet: "südlich der B 207 und östlich der B 404" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden. Die Einholung der Stellungnahmen wird auf die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter der Adresse www.dassendorf.de in der Rubrik Bauleitplanung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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250,7 kB
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717,3 kB
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