11.12.2019 - 7 Private Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällung von zwei Bäumen (Fichten) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 19 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück „Müssenweg 8“ zu erteilen. Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm in 1m Höhe soll auf dem Grundstück „Müssenweg 8“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung sind zwei einheimische Laubbäume vorzunehmen. Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach Fällung geeignet nachzuweisen.

 

Grundlage der Entscheidung war ein vorgelegtes Baumgutachten und betrifft zwei im B-Plan eingezeichnete Fichten. Eine Entscheidung über die Fällbarkeit weiterer Bäume auf dem Grundstück unterliegt den Vorschriften des Naturschutzgesetzes und ist mit der „unteren Naturschutzbehörde“ des Kreises abzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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