29.09.2020 - 6 Ortsentwicklungskonzept...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Gemäß § GO 16 c Abs. 2 GO lässt Frau Bürgermeisterin Falkenberg darüber abstimmen, dass Frau Reiß und Frau Dihanich als Sachkundige zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort führen dürfen. Der Beschluss ist einstimmig, so dass Frau Bürgermeisterin Falkenberg nach einer kurzen Einführung in das Thema das Wort an Frau Reiß übergibt.

 

Auf die der Niederschrift anliegende Präsentation wird verwiesen.

 

Frau Reiß stellt ausführlich die Entstehung des Ortsentwicklungskonzeptes vor. Es folgt eine ausführliche Diskussion, in der folgende Punkte angesprochen werden:

 

-          Notwendigkeit der Festlegung von Themenfeldern, die vertieft werden sollen

-          Beachtung des Förderzeitraumes und das vorgeschriebene Ende zum 31.12.2020

-          Eine Bedarfsanalyse der örtlichen Liegenschaften soll mit diesem Konzept prioritär verfolgt werden.

-          Eine Analyse der Liegenschaften soll in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro erfolgen. Dies sei Bestandteil der Auftragserteilung.

-          In Bezug auf den Teil zu den Liegenschaften sollen folgende Punkte differenziert herausgearbeitet werden: welche Bedarfe werden derzeit in der Gemeinde nicht bedient, welche Kosten würden für die Ertüchtigung der Liegenschaften entstehen, welche Vorteile entstünden der Gemeinde durch einen Neubau?

-          Prüfung, in wie weit Liegenschaften effizienter genutzt werden können; besteht durch Verlagerung von Nutzungen die Möglichkeit, eine Liegenschaft frei zu bekommen und dem Verkauf zuzuführen?

-          Wunsch nach klarer Zuordnung von Begrifflichkeiten; abgeleitete Handlungsbedarfe soll konkretisiert werden, eine Einordnung der Rückmeldungen im Gesamtkontext wird vermisst

-          Wunsch nach der Aufnahme einer statistischen Basis für die Erhebung der Daten in die Konzeption

-          Wunsch nach einer Einleitung, aus der deutlich wird, welche Rahmenbedingungen berücksichtigt wurden und in welchem Kontext man sich gerade befindet. Beispiel: Dassendorf ist kein zentraler Ort, liegt auf keiner Landes-Entwicklungsachse – und ist somit in seiner wohnbaulichen Entwicklung begrenzt.

-          Anzahl der Rückmeldungen, fehlende Differenzierung aus welcher Altersstruktur die Rückmeldungen kommen

-          Berücksichtigung von veränderten Nutzerkreisen bei der Feststellung von Bedarfen; neue Angebote bringen neue Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden, Bedarfe verändern sich schnell

-          Berücksichtigung von Erfahrungen aus anderen Gemeinden bei der Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes; welche Fehler sind vermeidbar, von welchen Erfahrungen kann man profitieren?

 

Es besteht Einvernehmen darüber, dass es sich bei der Vorstellung der Ergebnisse in der heutigen Sitzung um eine Orientierung handelt. Diese Orientierung wird den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Diese werden gebeten, zur kommenden Sitzung des Finanzausschusses konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Fragen, die es zu beantworten gilt sind folgende:

-          Sind alle wesentlichen Themenfelder im Konzept enthalten, die für die Gemeinde in den nächsten 10 – 15 Jahren wichtig sein werden?

-          Welche ergänzenden Aufträge soll das Planungsbüro – ggf. unter Hinzuziehung eines Architekturbüros – zur Konkretisierung des Konzeptes hinsichtlich der Liegenschaften erarbeiten?

 

Die Fraktionsvorsitzenden werden gebeten, die Anregungen aus ihren Fraktionen zu bündeln und rechtzeitig vor der Sitzung des Finanzausschusses zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Anlagen

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