28.10.2014 - 7 Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet: "Billenkamp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 28.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet: „Billenkamp“ mit den Straßenzügen „Bergstraße“, „Große Straße“, „Ellerhorst“, „Steinstraße“, „Bleicherstraße“, „Mittelweg“, „Gärtnerstraße“ und „Kurze Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle, entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, geprüft.
Nachfolgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben; aber keine Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 9 vorgetragen:
- Stadt Reinbek
- e-Werk Sachsenwald GmbH
- Schleswig-Holstein Netz AG
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Archäologisches Landesamt
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
- GMSH
- Industrie- und Handelskammer Lübeck
- Handwerkskammer Lübeck
- TenneT TSO GmbH
- Abwasserverband
- GUV Bille
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angaben der Gründe in Kenntnis zu setzten.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet: „Billenkamp“ mit den Straßenzügen „Bergstraße“, „Große Straße“, „Ellerhorst“, „Steinstraße“, „Bleicherstraße“, „Mittelweg“, „Gärtnerstraße“ und „Kurze Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet: „Billenkamp“ mit den Straßenzügen „Bergstraße“, „Große Straße“, „Ellerhorst“, „Steinstraße“, „Bleicherstraße“, „Mittelweg“, „Gärtnerstraße“ und „Kurze Straße“ durch die Gemeindevertretung Aumühle ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren die Herren Giese, Westphalen und Czerwinski von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
