28.10.2014 - 8 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Alte Heg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 28.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“ für das Gebiet: „Östlich Bismarckallee ab Rathaus, nördlich Alte Hege, östlich der Straße „Berliner Platz“ und westlich der Birkenstraße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange hat die Gemeindevertretung, entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, geprüft.
Es wurden keine Anregungen von Personen vorgetragen.
Nachfolgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben; aber keine Anregungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 vorgetragen:
- GMSH
- Abwasserverband
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
- Stadt Reinbek
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Hamburger Verkehrsverbund GmbH
- TenneT TSO GmbH
- e-Werk Sachsenwald GmbH
- LBEG
- Vattenfall Europe Netzservice
- Industrie- und Handelskammer Lübeck
- GUV Bille
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“ für das Gebiet: „Östlich Bismarckallee ab Rathaus, nördlich Alte Hege, östlich der Straße „Berliner Platz“ und westlich der Birkenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“ für das Gebiet: „Östlich Bismarckallee ab Rathaus, nördlich Alte Hege, östlich der Straße „Berliner Platz“ und westlich der Birkenstraße“ durch die Gemeindevertretung Aumühle ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren die Herren Mylius und Dr. Jantzen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
