28.10.2014 - 10 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mylius übernimmt wieder den Vorsitz.

 

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Beschluss

 

Herr Giese äußert welche Schwierigkeiten der Wunsch bezüglich Waldkindergarten in der Standortfrage gab. Mit Vertreter der Naturschutzbehörde wird ein Termin stattfinden, um alle Fragen bez. Sicherheit und Abständen zu klären.

 

Herr Kühl empfiehlt die als Sonderbaufläche, da dabei nach Baurecht gehandelt werden kann, während beim Waldrecht größere Schwierigkeiten zu erwarten sind.

 

Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Aumühle wird die 10. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet: „Turnierplatz“ (Flurstück 60/2 der Flur 47, Gemarkung Sachsenwald) folgende Änderung der Planung vorsieht:

Ausweisung eines Standortes von ca. 1000 m² in Beachtung des Waldabstandes im nördlichen Teil für den Waldkindergarten durch die Darstellung einer „Sonderbaufläche Waldkindergarten“.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

Mit der Ausarbeitung der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichtes soll ebenfalls ein Büro beauftragt werden.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrade der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer von zwei Wochen erfolgen.
 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0