13.02.2020 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheiten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 13.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer Rotbuche und einer Eiche für das Grundstück „Am Hünengrab 7“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Fällung der Rotbuche auf dem Grundstück „Am Hünengrab 7“.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 7 |
Ja-Stimme(n): | 0 |
Nein-Stimme(n): | 7 |
Enthaltung(en): | 0 |
Begründung: Die Unterlagen sind nicht prüffähig. Deshalb zurück zum Amt.
Es gibt u.a. kein Gutachten. Bitte weitere Unterlagen einreichen.
Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend. Er wurde vertreten durch Herrn Westphalen.
