13.02.2020 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 13.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zu den Fragen der Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Baufeldern mit jeweils einem Wohngebäude für das Grundstück „Otternweg 8“ wie folgt:
1a. Das vordere Baufeld ist, wie in dem Lageplan eingezeichnet, zulässig.
NEIN (einstimmig)
1b. Im hinteren Grundstücksteil kann ein zweites Baufeld entstehen.
NEIN – siehe 1a. (einstimmig)
2. Das vordere Baufeld kann nach einem Kronenpflegeschnitt der Eichen und Buchen auf eine Tiefe von 11 m angepasst werden.
NEIN – siehe 1a. (einstimmig)
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Baufeldern mit jeweils einem Wohngebäude für das Grundstück „Otternweg 8“.
NEIN (einstimmig) s.o.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Bestandshauses und dem Neubau von zwei Einfamilienhäusern zu erteilen.
NEIN (einstimmig) s. o.
Hinweis: Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ sind einzuhalten. Die Gebäudehöhe darf aber zukünftig nur 8,50 m betragen.
Die rückwärtige Erschließung des Grundstückes darf nur in dem Bereich der bestehenden östlichen Zufahrt erfolgen. Die Bodenverhältnisse im Kronenbereich der Bäume dürfen nicht verändert werden, d.h. keine Pflasterung oder Kiesaufschüttung o.ä. Für jede Wohneinheit sind zwei Stellplätze nachzuweisen. Sollten gemäß B-Plan zum Erhalt festgesetzte Bäume gefällt werden müssen, so ist eine Ersatzanpflanzung im Verhältnis 1:2 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 7 |
Ja-Stimme(n): | 0 |
Nein-Stimme(n): | 7 |
Enthaltung(en): | 0 |
Begründung: Der Antrag wird abgelehnt, weil derzeit über keine Baufenster abgestimmt werden kann. Die Festsetzung von Baufeldern im B-Plan ist noch nicht abgeschlossen. Der Antragsteller hat für die weitere Beratung über die Positionierung eines rückwärtigen Baufeldes eine Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde aufgrund des Archäologischen Denkmals vorzulegen.
Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend. Er wurde vertreten durch Herrn Westphalen.
