26.05.2020 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Wortprotokoll

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Bergstraße 24“.

 

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

  1. Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 2 Wohneinheiten

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

  1. Zulässigkeit der ideellen Grundstücksteilung

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

  1. Zulässigkeit eine Gewerbeeinheit in einer der beiden Wohneinheiten und die andere Einheit nur für reine Wohnnutzung

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

  1. Befreiung von der textlichen Festsetzung Ziffer 3.9, dass nur eine Zufahrt zulässig ist

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

7

Enthaltung(en):

0

 

  1. Befreiung von der textlichen Festsetzung Ziffer 3.4, dass je Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen sind

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

7

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2917&TOLFDNR=52168&selfaction=print