18.06.2020 - 7 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 18.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Beschluss 1:
Thema: Verfahrensart einfacher oder qualifizierter Bebauungsplan
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt, für die weitere Planung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ den Bebauungsplan als einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 6 |
Nein-Stimme(n): | - |
Enthaltung(en): | - |
Thema: Differenzierung erhaltenswerter Bäume
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt das vom Planungsbüro BSK vorgeschlagene System zur Differenzierung der erhaltenswerten Bäume zur Kenntnis.
Dieses System soll zur Entscheidung herangezogen werden. Es wird zu diesem Thema auf einen Beschluss verzichtet.
Beschluss 2:
Thema: Baumschutzsatzung
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt, dass die Baumschutzsatzung Aumühle mit geänderten Regelungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ angewendet werden soll:
- Es gibt für den Antragsteller kein Wahlrecht, ob er eine Ersatzpflanzung auf seinem Grundstück vornimmt oder Ersatzzahlung leistet. Die Gemeinde entscheidet, je nach den Grundstücksverhältnissen und dem vorhandenen Baumbestand, ob der Antragsteller die Möglichkeit hat, eine Ersatzzahlung zu leisten.
- Die Ersatzzahlung ist für eine Anpflanzung eines Baumes in Aumühle zu verwenden und nicht für Baumpflege oder standortverbessernde Maßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 6 |
Nein-Stimme(n): | - |
Enthaltung(en): | - |
Beschluss 3:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt, dass die vier Kriterien des § 6 Abs. 2 der Baumschutzsatzung Aumühle im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ gelten sollen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 6 |
Nein-Stimme(n): | - |
Enthaltung(en): | - |
Aufgrund des § 22 GO war Frau Engljähringer von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend. Sie wurde vertreten durch Herrn Edler.
Aufgrund des § 22 GO war Herr Samsz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Realisierung 2
Verlauf der Sachbearbeitung:
22.06.2020
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS SD
Termin: 22.06.2020
federf. Fachamt: Amt IV.0 - Bauamt
federf. Sachb.: Heike Wladow
05.10.2020 13:26:10 Wladow, Heike
bearb. Fachamt geändert: (offen) --> Amt IV.0 - Bauamt
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Christine Gade-Müller
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
05.10.2020 14:29:12 Gade-Müller, Christine
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
weitere Beratung im BA
05.10.2020 14:29:18 Gade-Müller, Christine
Status auf "Erledigt" gesetzt
26.10.2020 09:49:01 Wladow, Heike
Status auf "Geprüft" gesetzt
26.10.2020 09:49:04 Wladow, Heike
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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342 kB
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