24.09.2020 - 14 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 24.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Aufgrund des § 22 GO ist Frau Engljähringer von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie ist weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmnen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die rückwärtige Bebauung des Grundstückes „Otternweg 8“ mit einem Einfamilienhaus
Frage 1: eingeschossiges Wohnhaus mit einer GRZ 1 von 0,126 (143 m² + 16,5 m²) und einer GRZ 2 von 0,22 (280,17 m²) sowie einer GFZ von 0,2 ist zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 6 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
Frage 2: Ist die Erschließung des Grundstückes unter der Voraussetzung eines positiv ausfallenden Baumgutachtens für den Baum im Bereich der Stellplätze genehmigungsfähig?
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 6 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
Hinweis: Aufgrund des archäologischen Denkmals ist die Zustimmung von der berührten Behörde für die Baumaßnahme notwendig.
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmnen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die rückwärtige Bebauung des Grundstückes „Otternweg 8“ mit einem Einfamilienhaus
Frage 1: eingeschossiges Wohnhaus mit einer GRZ 1 von 0,126 (143 m² + 16,5 m²) und einer GRZ 2 von 0,22 (280,17 m²) sowie einer GFZ von 0,2 ist zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 6 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
Frage 2: Ist die Erschließung des Grundstückes unter der Voraussetzung eines positiv ausfallenden Baumgutachtens für den Baum im Bereich der Stellplätze genehmigungsfähig?
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 6 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
Hinweis: Aufgrund des archäologischen Denkmals ist die Zustimmung von der berührten Behörde für die Baumaßnahme notwendig.
Realisierung 2
Verlauf der Sachbearbeitung:
30.10.2020
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS SD
Termin: 30.10.2020
federf. Fachamt: Amt IV.0 - Bauamt
federf. Sachb.: Heike Wladow
02.11.2020 16:50:21 Wladow, Heike
bearb. Fachamt geändert: (offen) --> Amt IV.0 - Bauamt
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Christine Gade-Müller
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
03.11.2020 10:11:36 Gade-Müller, Christine
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Stellungnahme erstellen.
03.11.2020 10:11:47 Gade-Müller, Christine
Status auf "Erledigt" gesetzt
Vermerk:
Stellungnahme versendet.
09.11.2020 09:39:25 Wladow, Heike
Status auf "Geprüft" gesetzt
09.11.2020 09:39:29 Wladow, Heike
Status auf "Autorisiert" gesetzt
