Beschluss: Zu TOP 7 wird folgende Ergänzung beantragt:
Es ist zu klären, auf welcher Rechtsgrundlage die Gemeinde verpflichtet ist, die von der Unteren Naturschutzbehörde geforderte artenschutzrechtliche Begutachung der Bäume vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt:
7
Ja-Stimme(n):
7
Nein-Stimme(n):
0
Enthaltung(en):
0
Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.