17.12.2020 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

 

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteil sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses mit Schwimmbad und den Abriss des Bestandsgebäudes für das Grundstück „Alte Hege 8“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die zurückliegenden Fassaden für das Grundstück „Alte Hege 8“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für den Abriss des Wohnhauses und Neubau eines Wohnhauses mit Schwimmbad auf dem Grundstück „Alte Hege 8“ zu erteilen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

 

 

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