21.01.2021 - 8 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Es gab in den vorherigen Sitzung Diskussion über die Kosten beim Fällen von Bäumen. Es ist grundsätzlich zwischen Artenschutz und Baumschutz zu unterscheiden. Die Begriffe dürfen nicht gemischt/verwechselt werden.

Der Artenschutz ergibt sich aus §44 Bundesnaturschutzgesetz. Jeder Baum in Aumühle muss demnach vor dem Fällen auf die Beherbergung von schützenswerten Lebewesen geprüft werden (§44 Bundesnaturschutzgesetz).

Zusätzlich gilt der Baumschutz entsprechend den Festlegungen.
 

 

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Realisierung 2

Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

29.01.2021   

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS SD

Termin: 29.01.2021

federf. Fachamt: Amt IV.0 - Bauamt

federf. Sachb.: Marco Haralambous

 

02.02.2021  07:43:05    Haralambous, Marco 

bearb. Fachamt geändert: (offen) --> Amt IV.0 - Bauamt

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Christine Gade-Müller

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

Auftrag:

zwb

 

03.02.2021  09:39:57    Gade-Müller, Christine 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

 

03.02.2021  09:40:02    Gade-Müller, Christine 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

12.02.2021  07:17:26    Haralambous, Marco 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

12.02.2021  07:17:29    Haralambous, Marco 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2924&TOLFDNR=60358&selfaction=print