24.09.2020 - 7 Satzung über die Betreuung in der Kindertagesei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Unter § 6 Abs.7 der Punkt der Satzung ist geregelt, dass Kinder, die mehrfach nicht pünktlich abgeholt werden, durch die Gemeinde von der Betreuung ausgeschlossen werden können.

 

Der Ausschuss Bildung und Soziales hält fest, dass darunter nicht Unpünktlichkeiten im vertretbaren Ausmaß fallen (bspw. Verkehrsbedingte Verzögerungen). Dieser Punkt gilt nur für mehrfache und anhaltende eklatante Verstöße.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bildung und Soziales empfiehlt:

 

Für die Punktevergabe gilt:

-          Bei Geschwisterkindern gilt als Stichtag der Zeitpunkt der Aufnahme,

-          Zwillinge/Mehrlinge gelten als eine Anmeldung.

 

In § 9 wird ergänzt, dass über Beiratssitzungen ein Protokoll zu führen ist.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Betreuung in der Kindertagesstätte der Gemeinde Dassendorf zum 01.01.2021 zu erlassen, wie in der Anlage zu diesem TOP vorliegend und obenstehende Ergänzungen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

 

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Realisierung 2

Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

13.10.2020   

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS SD

Termin: 13.10.2020

federf. Fachamt: Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur

federf. Sachb.: Kathrin Schneider

 

13.10.2020  14:01:24    Schneider, Kathrin 

bearb. Fachamt geändert: (offen) --> Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Ulrike Ruß

Status auf "Geprüft" gesetzt

Vermerk:

Workflow wird bereits überwacht

 

13.10.2020  14:01:28    Schneider, Kathrin 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage