Der Beschluss vom März 2019 wird den veränderten Gegebenheiten so angepasst, dass die Verwaltung den Eigentümer*in auffordert seine Hecke zeitnah bis zur Grundstücksgrenze zurück zuschneiden. Im Anschluss soll das Gefälle auf dem Gehweg in diesem Bereich ausgeglichen werden.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt:
7
Ja-Stimme(n):
7
Nein-Stimme(n):
0
Enthaltung(en):
0
Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.