03.12.2020 - 12 Grundstücksauffahrten im Südweg

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Wortprotokoll

Grundstück:  Dassendorf, Südweg 2 und 2b

Flur:   Flur 7 Flurstück  15/66

Bauvorhaben: Errichtung einer zweiten Grundstückszufahrt 

Sachverhalt:

Es wurde ein Antrag zur Errichtung einer zweiten Grundstückszufahrt für das Grundstück Südweg 2 und 2b in 21521 Dassendorf gestellt.

Zusätzliche Grundstückszufahrten bedürfen einer Genehmigung durch die Gemeinde. In diesem Fall wurden die Zufahrten bereits vor der Zustimmung der Gemeinde über die gesamte Grundstücksbreite zur Fahrbahn Südweg hergestellt.

Auf Nachfrage beim Kreis:

„Bezüglich der Anordnung, Mengen o.ä. der Grundstückszufahrten hat der Kreis kein spezielles „Mitspracherecht“, solang die Zufahrten nicht im B-Plan festgesetzt sind und einer anderen Anordnung bedürfen. Somit liegen die Positionierungen und Anzahl der Zufahrten im Entscheidungsspielraum der Gemeinde, natürlich unter Einbehaltungen der Verkehrssicherheit.“

Aus Sicht der Verkehrssicherheit spricht nichts gegen die neuen Grundstückszufahrten.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Dassendorf fasst folgenden Beschluss:

 

Das Einvernehmen zum Antrag zur Errichtung je einer zweiten Grundstückszufahrt für das Grundstück Südweg 2 und 2b (Flurstück 15/66 der Flur 7) zu erteilen. Weiterhin beauftragt der Bauausschuss die Verwaltung, den Antragsteller darauf hinzuweisen, dass eine Antragstellung nach Durchführung der Maßnahme von der Gemeinde künftig nicht toleriert wird und mit Ablehnung eines Antrages gerechnet werden muss. (Einvernehmen muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

5

Nein-Stimme(n):

2

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

 

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