28.01.2021 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Ein Einwohner spricht die Baumfällarbeiten im Bereich des B-Planes Nr. 11 b hinter dem Schulgelände an. Aus seiner Sicht sind die Maßnahmen so nicht vorgesehen. Er bittet um Stellungnahme des Bürgermeisters und der Fraktionen.

 

Herr Suhk teilt dazu mit, dass durch diese Maßnahme lediglich der im Jahr 2020 beschlossene B-Plan Nr. 11 b umgesetzt werden würde. Abgesehen von der Umsetzung des Beschlusses würde die Gemeinde auch ihrer Verpflichtung nachkommen, den vorgeschriebenen Schutzstreifen zum Wald einzurichten. Dazu ist es erforderlich, auf einer Breite von 20 Metern Bäume zu entfernen. In diesem Zusammenhang sind in Absprache mit der Friedhofsverwaltung und dem Forstbetrieb Sachsenwald zusätzliche Bäume aus Gründen der fehlenden Standsicherheit gefällt worden.

 

Eine Einwohnerin fragt in diesem Zusammenhang nach, ob man anhand der Markierungen an den Bäumen davon ausgehen kann, dass noch weitere Bäume gefällt werden würden. Es wird darauf verwiesen, dass Bäume mit einer roten Markierung gefällt werden, Bäume mit einer weißen Markierung bleiben erhalten.

 

Es besteht Unklarheit darüber, in wie weit die Inhalte des Artenschutzgutachtens im Rahmen der Beschlussfassung des B-Planes übernommen worden sind. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Verwaltung dieses überprüfen soll.

 

Unterschiedliche Auffassungen bestehen zur Abholzung des Schulwaldes. Gemäß Bebauungsplan ist vorgesehen, dass in einem Teilbereich des Schulwaldes Stellplätze errichtet werden. Es wird angezweifelt, dass der Schulwald korrekt im B-Plan eingezeichnet worden ist. Fakt ist jedoch, dass der Schulwald nicht mehr vorhanden ist. Auf Nachfrage wird bestätigt, dass die für den Schulwald gespendeten Bänke sowie die sich im Wald befindlichen Vogelhäuser durch den Hausmeister vor Maßnahmenbeginn entfernt worden sind.

 

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen für die Einrichtung des Waldschutzstreifens werden angesprochen. Es besteht der Wunsch nach einer transparenten Aufarbeitung, so dass er erkennbar ist, wo und wann die Ausgleichsmaßnahme stattgefunden hat bzw. stattfinden wird.

 

Es wird angeregt, dass die freigeräumte Fläche in einen ansprechenden Zustand gebracht wird, so dass das Ortsbild wieder einen positiven Eindruck hinterlässt.