18.02.2021 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Im vergangenen September wurde hierzu eine Voranfrage bereits positiv beschieden.

Nun folgt der Bauantrag mit einer Ausnahme, daß sich der PKW-Stellplatz im Wurzelbereich der großen geschützten Eiche befindet.

Gestern sind einige Ausschussmitglieder vor Ort gewesen: Ggf. müsste das Gebäude etwas verschoben werden. Es steht zu dicht am Wendehammer, besser wäre es, das Gebäude ca. 4 m in das Grundstück zu verschieben.

Es gibt Alternativen für den Stellplatz.
 

Beschluss 1:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen auf dem Grundstück „Bismarckallee 24 – Flurstück 1222“.

Bei der Errichtung des Wohnhauses ist die Ziffer 6 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“ zu beachten. Aufschüttungen und Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen sind unzulässig. Dies gilt insbesonde für die Anlage des Stellplatzes im Kronenbereich der zum Erhalt festgesetzten Eiche und ist auch bei der Grundstücksgestaltung zu berücksichtigen, da das Gelände in diesem Bereich abfällt.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

6

Enthaltung(en):

0

 

Beschluss 2:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohungen auf dem Grundstück „Bismarckallee 24 – Flurstück 1222“ die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

6

Enthaltung(en):

0

 

Beschluss 3:

Für den Baum Nr. 15 wird die Genehmigung zur Fällung nach der Baumschutzsatzung Aumühle erteilt. Hierfür ist eine Ersatzanpflanzung gemäß der Satzung notwendig.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Beschluss 4:

Für die Fällung des Baumes Nr. 9 ist eine vertragliche Regelung bzgl. der Erstattung des Baumwertes und der Ersatzpflanzung mit der Gemeinde Aumühle notwendig, da es sich um einen gemeindeeigenen Baum handelt.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Hinweis:

Die Gemeinde stellt in Aussicht, wenn das Gebäude ca. 4m weiter in das Grundstück verrückt wird, um mit dem Stellplatz aus dem Kronen-/Wurzelbereich der geschützten Eiche herauszukommen, wird die Baugenehmigung erteilt.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Dr. Jantzen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
 

 

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Realisierung 2

Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

08.03.2021   

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS SD

Termin: 08.03.2021

federf. Fachamt: Amt IV.0 - Bauamt

federf. Sachb.: Marco Haralambous

 

09.03.2021  10:57:00    Haralambous, Marco 

bearb. Fachamt geändert: (offen) --> Amt IV.0 - Bauamt

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Christine Gade-Müller

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

Auftrag:

zwb

 

09.03.2021  11:27:15    Gade-Müller, Christine 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Stellungnahme angefertigt.

 

09.03.2021  11:27:28    Gade-Müller, Christine 

Status auf "Erledigt" gesetzt

Vermerk:

Stellungnahme versendet.

 

15.03.2021  08:40:42    Haralambous, Marco 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

15.03.2021  08:40:46    Haralambous, Marco 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage