27.04.2021 - 10 Sport- und Jugendheim: Sanierung oder Ersatzbau

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Wortprotokoll

Herr Teetz erteilt das Wort der Arbeitsgruppe TuS:

Wie könnte eine Kostenbeteiligung des TuS an einem Neubau/Sanierung aussehen?

Möglichkeit 1:

Der Nutzungszuschuss von der Gemeinde an den TuS beträgt derzeit 66.000, - €/Jahr.

Bei einem Ersatzbau würde der TuS auf 18.000, - verzichten. Zugesteuert würden 12.000,- aus Mitgliedsbeiträgen – also könnte sich der TuS mit 30.000, - €/Jahr an den Kosten beteiligen.

(Die interne Abstimmung des TuS fiel wie folgt aus: 172 Stimmen für den Ersatzbau, 21 dagegen.)

Möglichkeit 2:

Der TuS würde das Gebäude mieten, keinen Nutzungszuschuss mehr von der Gemeinde erhalten aber dafür die gesamten Betriebskosten übernehmen. Die Gemeinde würde sich dann um Außenanlagen kümmern.

 

Die aktuelle Präsentation der TuS-Arbeitsgruppe liegt dem Ausschuss vor.

 

Zum Schluss erläutert Herr Teetz die Excel-Liste der Kalkulationen/Finanzierungen.

 

Richtungsweisung des Finanzausschusses: Möglichkeit 2

 
 

 

Beschluss 1 (KuBiSpo):
 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle empfiehlt in seiner gemeinsamen Sitzung mit dem Finanzausschuss, der Gemeindeversammlung zu beschließen, anstelle des Sport- und Jugendheims einen Ersatzbau zu errichten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Planungen in die Wege zu leiten und über das Amt Hohe Elbgeest mögliche Fördermittel zu beantragen.
 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

4

Nein-Stimme(n):

1

Enthaltung(en):

1

 

 

Beschluss 2 (Finanzausschuss):
 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt in seiner gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport, der Gemeindeversammlung zu beschließen, anstelle des Sport- und Jugendheims einen Ersatzbau zu errichten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Planungen in die Wege zu leiten und über das Amt Hohe Elbgeest mögliche Fördermittel zu beantragen.
 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

4

Nein-Stimme(n):

3

Enthaltung(en):

-

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.
 

 

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