21.09.2021 - 9 Anfragen und Mitteilungen

Reduzieren

Wortprotokoll

Prof. Dr. Baumann wies in der letzen Sitzung des Finanzausschusses am 03.08.2021 darauf hin, dass nach dem Ausbau des Kuhkoppelgebietes die neu angelegten Seitenstreifen auch sauber gehalten werden müssen. Die Gemeinde müsste organisieren, dass die passende Reinigungsmaschine dort lang fährt. Für den Zusatzaufwand sollte die Straßenreinigungssatzung in dem Gebiet angepasst werden.

 

Hierzu berichtet Herr Teetz, dass laut Auskunft der Amtsverwaltung die neu angelegten Seitenstreifen im Kuhkoppelgebiet nicht von der Straßenreinigung durch das Straßenreinigungsunternehmen erfasst werden. Für Seitenstreifen in diesem Sinne wurde die Reinigungspflicht und der Winterdienst, nach § 2 Abs. 1d der Straßenreinigungssatzung, den Eigentümer*innen auferlegt. Insoweit ist eine Anpassung der Reinigungsmaschinen und eine Anpassung der Straßenreinigungssatzung nicht erforderlich.