17.06.2021 - 12 Sanierung der Brücke am Mühlenteic...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Lehmann berichtet von weiteren Verhandlungen zum Vertrag bezüglich der Traglast der Brücke am Mühlenteich und teilt mit, dass die Brücke nach schriftlicher Aussage des Statikers eine Traglast von 12 to bei „unplanmäßiger Anwesenheit“ trägt, d.h. ein Rettungswagen mit ~ 5,5, to kann unproblematisch die Brücke überfahren, ein regelmäßiger Dauerbetrieb mit 12 to ist jedoch nicht möglich.

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion wird folgende Stellungnahme zu Protokoll genommen:

 

Die CDU-Fraktion hat große Bedenken gegen die Beschlussfassung des TOP 12 bezüglich der Traglast. Begründung: Die derzeitig geplante Sanierung der Brücke begrenzt die Tragfähigkeit auf 3,5 to. Damit ist es nicht möglich, die Hilfsfristen nach den gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, da ein nach DIN EN 1789 ausgestatteter Rettungswagen (RTW) in Schleswig-Holstein ein Gesamtgewicht von 5,5, to. Hat. In Schleswig-Holstein werden die Größe und Ausstattung der RTW´s durch RKISH (Rettungsdienst Kooperation Schleswig-Holstein gGmbH) und die Krankenkassen festgelegt.

Somit kann bei Notfällen ein RTW nicht über die Brücke am Mühlenteich fahren. Sollte die Brücke in vorliegender Form saniert werden, ist die Betriebsgenehmigung des Waldkindergartens gefährdet und müsste auf Zulässigkeit geprüft werden.

Des Weiteren ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über den Brandschutz im seelenlosen Gutsbezirk zwischen der Gemeinde Aumühle und dem Gutsverwalter neu zu formulieren, da auch für die Feuerwehr, durch die fehlende Traglast der Brücke, der Zugang zum Wald und zu dem Waldkindergarten innerhalb der Hilfsfristen von 10 Minuten unmöglich ist. Für die Überfahrt der Brücke mit Feuerwehrfahrzeugen wird eine Traglast von 16 to benötigt.
 

Nach ausführlicher Diskussion wird der Bürgermeister gebeten, zu prüfen, ob eine Erhöhung der Traglast auf 16 to baulich möglich ist.
 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:
Die Gemeinde Aumühle beschließt den der Urschrift der Niederschrift beigefügten

öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sanierung und Unterhaltung der Mühlenbrücke in

Aumühle.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag, der den

Beratungsunterlagen beigefügt ist, zu unterzeichnen. Der Bürgermeister wird weiter

ermächtigt, geringfügige Änderungen, die die grundlegenden Vereinbarungen des

vorliegenden Vertrages nicht ändern, vorzunehmen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden überplanmäßig aus der Rücklage entnommen.

.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

19

Ja-Stimme(n):

13

Nein-Stimme(n):

  2

Enthaltung(en):

  4

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.