15.04.2021 - 8 Ausbau "Kuhkoppel Ost...

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Wortprotokoll

Herr Johannsen erläutert den Entwurf des Ing.-Büros Sommerfeld. Die Planung liegt den Ausschussmitgliedern vor.

 

Der Ausbau/ Die Sanierung der Strassen sieht vor, den Zustand (Breite 3,0m) mit neuen Materialen in bituminösem Aufbau in den ursprünglichen Abmessungen zu sanieren. Ergänzend zur Strassenbreite wurden nach dem heutigen Stand der Technik beidseitig Rasengittersteine zur Stabilisierung der Fahrbahnränder vorgesehen. In der weiteren Planung ist sicherzustellen, dass Regenwasser sicher in die vorgesehenen Entwässerungsanlagen abfließt.

 

Bei den durchgeführten hydraulischen Vordimensionierungen von Sickermulden und den RW-Schotterflächen wurde ein 5-jähriges Regenereignis zugrunde gelegt. Sämtliche Materialien im Bereich von Sickerflächen sind von IDS trag- und filterfähig nach den Regeln für sickerfähige Tragschichten im Strassenbau geplant.

 

Die im Entwurf optional dargestellten Sickermulden im Grünstreifen der Kuhkoppel sind in das Bauprogramm zu übernehmen. Sie dienen als Notüberlauf bei größeren Regenmengen. Der Abfluß des Wassers in diese Sickermulden ist für größere Regenwassermengen in der Ausführungsplanung nachzuweisen.

 

Das Entwässerungskonzept wurde von IBS mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt.

 

Die Kostenschätzung datiert vom 20.02.2020. Sie ist zu überarbeiten und auf den heutigen Preisstand anzupassen.

 

Herr Bartels (für die CDU-Fraktion) verteilt eine Tischvorlage mit Fragen, die diskutiert und von Herrn Rehder beantwortet werden. Fragen und Antworten werden an IDS zur Bearbeitung weitergegeben.

 

In der Diskussion wird darauf hingewiesen, dass von den Grundstücken kein Oberflächenwasser auf öffentliche Strassen entwässert werden darf. Die Gemeinde wird von den Grundstückeigentümern im Zuge des Strassenausbaus ggf. den Bau oder Umbau von geeigneten Wasserableitungen verlangen.

 

Der Entwurf „Strassenausbau Kuhkoppel-Ost“ ist dem Originalprotokoll beigefügt.
 

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Bürgermeister die Einberufung einer Anliegerversammlung zur Vorstellung der Planung.


Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Freigabe der vorliegenden Planungsunterlagen mit vorgenannten Änderungen, den Beschluss des Bauprogramms sowie die Beauftragung der weiteren Planungsphasen nach HOAI (Leistungsphase 4 bis 7).
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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