09.06.2021 - 8 Hauskoppel

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschuss beschließt das Rederecht für die Gäste zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt: 7

Ja-Stimme(n): 7

Nein-Stimme(n): 0

Enthaltung(en): 0

 

Der Bauausschussvorsitzende trägt, die vom Amt ermittelte Rechtslage vor.

 

Beitragsrecht:

Bei der Hauskoppel (Hinterer Teil) handelt es sich nach Archivunterlagen um einen Wirtschaftsweg mit Förderung des Bundes aus dem Jahre 1961.

Nach der beschriebenen Variante 1 wäre dennoch die Erschließungsbeitragsfähigkeit der Maßnahme zu prüfen. Die Prüfung müsste auch vor dem Hintergrund der technischen Ansätze der variante erfolgen. Ob nämlich, die Maßnahme dem Stand der Technik entspricht und hieraus nicht noch Mehrkosten zu erwarten sind.

Eine Anliegerbeteiligung der Ersterschließung beträgt 90% der Kosten.

 

Bei der Variante 2 ist allerdings nicht von einer beitragspflichtigen Maßnahme auszugehen, auch von keiner ausbaubeitragspflichtigen Maßnahme. Der Grundsatz der Wesentlichkeit ist nach den der Kämmerei vorliegende Information zu dieser Variante nicht erfüllt, da insbesondere der Unterbau nicht grundhaft erneuert wird. Lediglich in Teilen und bei Bedarf sind Maßnahmen am Unterbau der Hauskoppel vorgesehen. Auch die Oberflächenentwässerung wird lediglich in Teilen repariert. Insgesamt ist die Maßnahme in dieser Variante 2 als Reparatur eines Wirtschaftsweges einzustufen.

 

Nach intensiver Beratung kam der Bauausschuss zu nachstehender Empfehlung an die Gemeindevertretung. Die Ausführungen zur beitragsrechtlichen Situation des Amtes wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Auf direkte Nachfrage bei den Gästen der Hauskoppel kam mehrheitlich ein anerkennendes positives Feedback der Empfehlung des Bauausschusses, den Wirtschaftsweg als Wirtschaftsweg zu sanieren.

 

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Beschluss

Beschluss:
siehe Vorlage 03/057/2017-1

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Grundsatzbeschluss zur Instandsetzung des 2. Abschnittes der Straße Hauskoppel als Wirtschaftsweg, nach Variante 2, zwischen der Hausnummer 7 bis einschließlich zur Einmündung Sumperlande, zu fassen.

 

Des Weiteren empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung die Maßnahme der Oberflächenentwässerung des Wirtschaftsweges Hauskoppel von Hausnr. 7 bis Einmündung Sumperlande über die Ertüchtigung eines teilweise vorhandenen Grabens.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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Realisierung 2

Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

14.06.2021   

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS SD

Termin: 14.06.2021

federf. Fachamt: Amt IV.0 - Bauamt

federf. Sachb.: Marco Haralambous

 

14.06.2021  15:45:55    Haralambous, Marco 

bearb. Fachamt geändert: (offen) --> Amt IV.0 - Bauamt

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Patrick Rehder

Auftrag:

z.w.B..

 

14.06.2021  15:46:13    Haralambous, Marco 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

14.06.2021  16:02:56    Rehder, Patrick 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

 

14.06.2021  16:03:50    Rehder, Patrick 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

14.06.2021  17:59:48    Haralambous, Marco 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

14.06.2021  17:59:51    Haralambous, Marco 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=3440&TOLFDNR=66225&selfaction=print