02.09.2021 - 9 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 02.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Wortprotokoll
Herr Kühl vom Büro BSK erhält das Wort und berichtet, dass die Unterlagen erneut für einen Monat ausgelegen haben. Die Planzeichnung für den Satzungsbeschluss ist unverändert. In der Begründung sind geringfügige Ergänzungen vorgenommen worden. Herr Kühl erläutert die Abwägung der Stellungnahme des Fachdienstes Straßenbau des Kreises.
Herr Johannsen erläutert, dass die UWG möchte, dass der Beschluß des Bauausschusses vom 30.05.2021, dass die Gemeinde großen Wert darauflegt, dass die Erschließung des Plangebietes überwiegend von der Bergstrasse erfolgt, in der Begründung aufgenommen wird.
Beschluss 1:
Die Begründung soll daher durch folgenden Satz ergänzt werden:
„Auf Grund der Bebauungsmöglichkeit mit max. 14 Wohnungen im Plangebiet priorisiert die Gemeinde bei Realisierung einer Tiefgarage die Anbindung an die Bergstrasse.“
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 19 |
Ja-Stimme(n): | 7 |
Nein-Stimme(n): | 10 |
Enthaltung(en): | 2 |
Aufgrund des § 22 GO waren Herr Kroos und Herr Edler von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Beschluss 2:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Aumühle die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b durch die Gemeindevertretung Aumühle ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die Begründung ins Internet über der Adresse „www.aumuehle.de“ in Rubrik Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 19 |
Ja-Stimme(n): | 19 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
Aufgrund des § 22 GO waren Herr Kroos und Herr Edler von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
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1
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2,4 MB
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1 MB
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797,1 kB
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1,1 MB
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