15.01.2015 - 6 Bericht des Ausschussvorsitzenden
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 15.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:04
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ausschussvorsitzender Mylius berichtet, dass im Bereich des B-Planes „Alte Hege“ für das Grundstück Bismarckallee 22, ein Baumgutachten in Auftrag gegeben wurde.
Weiterhin berichtet er, dass trotz der im Bundesnaturschutzgesetz und im Landesnaturschutzgesetz festgelegten Schutzzeiten für Bäume von März bis September es möglich sei, Bäume zu fällen, wenn festgestellt wurde, dass sie baubehindernd sind. Voraussetzung dafür sind 1) eine gültige Baugenehmigung, 2) ein zügiger Baubeginn, 3) die Baustelle liegt in einem Wohngebiet und 4) eine artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit liegt vor.
