26.02.2015 - 6 Bericht des Ausschussvorsitzenden

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Wortprotokoll

Herr Mylius definiert für die Anwesenden einige Fachbegriffe:

 

1. Was ist eine bauliche Anlage?

Laut § 2 Abs. 1 Landesbauordnung SH definiert sind dies mit dem Erdboden verbundene aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht. Nicht alle baulichen Anlagen sind genehmigungspflichtig – jeder Einzelfall ist zu prüfen (s. hierzu § 63 Landesbauordnung SH – verfahrensfreie Bauvorhaben).

 

2. Wann ist ein Baumschnitt der Krone erlaubt?

Nach Baumschutzsatzung sind nur Maßnahmen an geschützten Bäumen ohne Genehmigung erlaubt, die eine fachgerechte Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahme nach ZTV Baumpflege darstellen. Baumschnitte sind in Schleswig-Holstein im Zeitraum 1. Oktober bis 15. März zulässig.