26.02.2015 - 9 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kühl informiert, dass noch keine Einigung mit der Naturschutzbehörde vorliegt.

Die Bedenken des Denkmalschutzes konnten vom Architekt durch geringfügige Änderungen der Fassadengestaltung ausgeräumt werden.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Bauherr sich schriftlich verpflichtet habe, eine Lärmschutzeinrichtung herzustellen. Es ist eine aktive Lärmschutzeinrichtung zur Sicherung des Lärmschutzes nach der Baunutzungsverordnung für reine Wohngebiete zu erstellen. Diese soll verbindlich vor  einer Beschlussfassung der Gemeinde über die B-Plan Änderung gesichert werden, z.B. durch eine Eintragung in das Baulastenverzeichnis.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle, entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, geprüft.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzten.

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“, bestehend aus dem Text (Teil B), als Satzung. Die Planzeichnung (Teil A) des Bebauungsplanes Nr. 6 b bleibt unverändert und wird als Satzung nicht neu beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Gemeindevertretung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während  der Sprechstunden eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0