26.03.2015 - 13 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Gemeindevertreter Abraham (als Gast anwesend) von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch

Abstimmung anwesend.

 

 

Herr Johannsen erläutert ausführlich den Werdegang dieses Vorganges.

 

Herr Kühl erhält das Wort. Der Ursprungsplan Nr. 6b ist ein einfacher Bebauungsplan und damit ist auch die Änderung ein einfacher Bebauungsplan. Der einfache Bauplan lässt eine Bebauung in gewissen Rahmen zu, jedoch ohne exakte Vorgaben. In der geplanten Änderung wurde die Bebaubarkeit auf maximal 3 Häuser mit je 6 Wohnungen und eine Grundflächenzahl von 1650 m² festgelegt. Nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes besteht aber die Möglichkeit, dass der Bauherr einen anderen Bauantrag einreicht und ein anderes Bauvorhaben verwirklicht.

Wenn diese Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, dann empfiehlt Herr Kühl die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes.

Herr Schlange äußert sich zu den Bedenken des Ausschusses und präsentiert eine fotorealistische Abbildung der geplanten Gebäude.

 

Es werden weitere offene Fragen mit Herrn Schlange und Herrn Kühl diskutiert.

 

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Beschluss

Beschluss:
Zur weiteren Bearbeitung des Bauvorhabens, beschließt der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle eine Änderung des Bauleitplanverfahrens. Statt einer vereinfachten Änderung des einfachen Bebauungsplanes soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

 

Ja-Stimme(n):

6

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage