19.05.2015 - 7 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 19.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Mylius erklärt sich als befangen und verlässt den Raum. Ebenso der Gast,
GV Abraham.
Herr Johannsen übernimmt den Vorsitz.
Herr Johannsen erläutert kurz den Sachverhalt.
Es liegen drei neue Planungsvarianten für die Bebauung des Grundstückes Bismarckallee 22 vor.
Bei den Varianten 1 und 2 wird, wie das Baumgutachten empfohlen hat, der nördliche Grundstücksbereich nicht bebaut. Bei der Variante 1 wird die zweite Baumgruppe an der südlichen Grundstücksgrenze erhalten und es ist eine Bebauung mit drei Wohnhäusern möglich.
Bei der Variante 2 wird die erste Baumgruppe an der südlichen Grundstücksgrenze erhalten und es ist eine Bebauung mit zwei Baukörpern möglich.
Bei der Variante 2.1 wird der größte Teil der Bäume entfernt und nur Bäume entlang der Grundstücksgrenzen erhalten. Bei dieser Variante ist eine Bebauung mit 5 Baukörpern möglich.
Am 13.05.2015 fand ein Gespräch beim Kreis statt mit Vertretern des Kreises, dem Architekten, Frau Gade-Müller vom Amt, sowie Herrn Giese und Herrn Johannsen.
Es entsteht eine rege Diskussion. Es kristallisiert sich heraus, dass die Gemeindevertretung an der Entscheidungsfindung beteiligt werden sollte. Es sollte über festgesetzte GFZ, GRZ und Wohneinheiten nachgedacht werden.
Der Bauausschuss folgt dem Sachverhalt der Vorlage des Amtes und streicht den Satz „Ein 45°-Satteldach oder Walmdach mit Gauben ist für das Villengebiet untypisch.“
Eine Vorstellung des aktuellen Standes soll auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung unter Bezugnahme der gewünschten Änderungen des 2.1 mit 4 Baukörpern und mit aktualisierten Unterlagen erfolgen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung diesen Festsetzungen zu folgen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren Herr Mylius und Gemeindevertreter Abraham (als Gast) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigt: 5
Ja-Stimme(n): 5
Nein-Stimme(n): 0
Enthaltung(en): 0
