25.06.2015 - 7 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 25.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Fachdienst Planung und Bauen, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf erfolgen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Herr Alexander Bargon der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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582,8 kB
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