25.06.2015 - 12 Bebauungsplan Nr. 7b für das Gebiet: "Bismarcka...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 25.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss 1:
Herr Johannsen bittet um Aufnahme eines Zusatzes, dass die bisherigen Entwürfe als Grundlage für die weiteren Planungen dienen.
Abstimmungsergebnis: | Stimmberechtigt: | 6 |
| Ja-Stimme(n): | 4 |
| Nein-Stimme(n): | 2 |
| Enthaltung(en): | 0 |
Beschluss 2:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Für das Gebiet: „Bismarckallee 22“ wird der Bebauungsplan Nr. 7b aufgestellt.
Planungsziel ist die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Grundstückes für den Zweck der Wohnbebauung.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll durch öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf erfolgen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden.
