25.06.2015 - 18 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zu dem Befreiungsantrag hinsichtlich der Errichtung eines Baumhauses innerhalb des 5 m breiten Abstandsbereiches zur hinteren Grundstücksgrenze auf dem Grundstück „Bismarckallee 31“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung eines Baumhauses auf dem Grundstück „Bismarckallee 31“ zu erteilen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Herr Jantzen der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

 

Ja-Stimme(n):

6

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=463&TOLFDNR=8850&selfaction=print