03.09.2015 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 03.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Nachtrag zur Baugenehmigung vom 11.08.2010, bereits verlängert 2013, für die Umnutzung des alten Postgebäudes zu Wohnzwecken auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den Nachtrag zur Baugenehmigung von 2010 für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“ zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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223,1 kB
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558,5 kB
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